Neuwahlen des Bundestags
Von „Neuwahlen“ spricht man, wenn ein Parlament, also zum Beispiel der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Man spricht dann von "vorgezogenen Neuwahlen".
Der/die Bundespräsident/in entscheidet
Nach dem deutschen Grundgesetz können die Bundestagabgeordneten selbst keine vorzeitigen Neuwahlen des Bundestags beschließen. Auch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin kann nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin zu.
Vorgezogene Neuwahlen brauchen besondere Gründe
Es muss allerdings besondere Gründe für vorgezogene Neuwahlen geben. So kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin vorzeitige Neuwahlen anordnen, wenn die Mehrheit der Abgeordneten bei einer Vertrauensfrage dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin das Vertrauen entzogen hat. Ein anderer Grund wäre, wenn es nach einer Bundestagswahl nicht gelingt, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin von der Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird.
Wann gab es vorgezogene Neuwahlen in der Bundesrepublik?
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 kam es dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage. 1972 stellte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und 2005 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag die Vertrauensfrage. Alle drei wollten, dass vorzeitige Neuwahlen stattfinden. Deshalb sorgten sie dafür, dass sie mit ihrer Vertrauensfrage im Bundestag scheiterten. In allen drei Fällen kam es danach zu vorgezogenen Neuwahlen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.