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Nationalversammlung | bpb.de

Nationalversammlung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Frankfurter Paulskirche, der Tagungsort der ersten deutschen Nationalversammlung in den Jahren 1848-1849. (© picture alliance/Boris Roessler/dpa)

Begriffserklärung

In einer Nationalversammlung kommen Menschen zusammen, die gewählt wurden, um für die Nation wichtige Entscheidungen zu treffen. Die wichtigste Aufgabe der Nationalversammlung ist in der Regel, eine neue Verfassung für das Land zu machen.

Französische Revolution

Die erste Nationalversammlung bildete sich in Frankreich zu Beginn der Französischen Revolution im Jahre 1789. Die Nationalversammlung verstand sich als Vertretung aller Bürger. Sie verkündete die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und erarbeitete eine Verfassung. Die Nationalversammlung schaffte die absolute Monarchie ab und übertrug die Macht im Staate dem Volk. Frankreich wurde damit zu einer konstitutionellen Monarchie.

Deutsche Nationalversammlung 1848/49

In Deutschland kam die erste Nationalversammlung während der Revolution von 1848/1849 in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Sie hatte das Ziel, eine neue Verfassung für ganz Deutschland zu entwerfen. Aber der preußische König und andere Fürsten weigerten sich, die von der Nationalversammlung vorgelegte Verfassung zu unterschreiben. Weil die Revolution scheiterte, wurde die Nationalversammlung gewaltsam aufgelöst.

In diesem Gebäude, dem Deutschen Nationaltheater in Weimar, tagte 1919 die Deutsche Nationalversammlung. (© picture alliance / ZB)

Weimarer Republik

Erst 1919 nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des deutschen Kaiserreiches wurde wieder eine deutsche Nationalversammlung einberufen. Diese oberste Volksvertretung tagte in Weimar. Darum wird sie auch als Weimarer Nationalversammlung bezeichnet. Sie beschloss eine demokratische Verfassung für Deutschland, die so genannte Weimarer Verfassung. Der Grundsatz dieser Verfassung lautete: "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus". Deutschland wurde damit zu einem demokratischen Staat. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte erhielten auch die Frauen das aktive und passive Wahlrecht.

Nationalversammlung und Parlament

In vielen Ländern der Welt, so in den meisten afrikanischen Staaten, wird das Parlament als „Nationalversammlung“ bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern, mit Ausnahme von Frankreich, gibt es den Begriff der Nationalversammlung nicht mehr. Heute heißt das deutsche Parlament Deutscher Bundestag.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten