Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Nationale Minderheit | bpb.de

Nationale Minderheit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

In Bautzen, wo viele Sorben leben, werden wichtige Informationen der Stadt auch auf Sorbisch angezeigt. (© picture alliance)

Vier nationale Minderheiten in Deutschland

Eine nationale Minderheit in einem Land unterscheidet sich von der Mehrheitsbevölkerung dadurch, dass sie eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte hat. Diese Eigenheiten wollen die Menschen, die zu der nationalen Minderheit gehören, auch weiterhin pflegen und bewahren. In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die Dänen, die friesische Volksgruppe, die Sinti und Roma sowie das Interner Link: sorbische Volk. Die Menschen, die zu den nationalen Minderheiten gehören, leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ein Nisse gehört dazu, wenn die dänische Minderheit in Norddeutschland Weihnachten feiert. Ein Nisse ist eine Art Kobold, der in der dänischen Weihnachtstradition eine wichtige Rolle spielt. (© picture alliance / dpa)

Besondere Rechte

Insgesamt gehören ungefähr 190.000 Menschen diesen nationalen Minderheiten an. Für sie gilt wie für alle deutschen Staatsbürger das Grundgesetz. Zusätzlich haben die Minderheiten aber auch noch besondere eigene Rechte. So sind ihnen zum Beispiel Schutz und Förderung der eigenen Sprache zugesichert. Diese Sprachen sind Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Niederdeutsch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und Roma. Die Bundesregierung hat einen Beauftragten für die nationalen Minderheiten. Er oder sie ist Ansprechpartner für diese Gruppen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten