Mitbestimmung in der Schule
Ihr wählt eine Klassensprecherin, die in der Schülermitverwaltung eurer Schule eure Interessen vertritt. Eure Eltern wählen ebenfalls Vertreter, die die Klassenpflegschaft übernehmen. Die Vertreter aller Klassenpflegschaften kommen in der Schulkonferenz mit Lehrern und Schuldirektor/in zusammen. Sie sagen dort ihre Meinung, ob es zum Beispiel in einigen Fächern häufiger Projektarbeit geben soll oder die Sporthalle nachmittags geöffnet bleibt. In allen Fällen geht es darum, bei Entscheidungen mitzuwirken oder mitzubestimmen.
Mitbestimmung im Arbeitsleben
Arbeiter/innen und Angestellte wählen sogenannte Betriebs- oder Personalräte. Diese vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber der Leitung einer Firma oder einer Behörde. Da geht es dann um die Entlassung oder Einstellung von Mitarbeitern, um Arbeitsbedingungen, Urlaubspläne und vieles mehr. Die Leitung des Unternehmens hat die Pflicht, die Vertreter der Arbeiter und Angestellten anzuhören. Sie muss ihnen bei einigen Entscheidungen ein Mitspracherecht, bei anderen sogar ein Mitbestimmungsrecht geben.
Betriebsverfassungsgesetz
Vor über 150 Jahren, als die ersten Industriebetriebe eingerichtet wurden, tauchte der Begriff "Mitbestimmung" der Arbeiter zum ersten Mal auf. Inzwischen gibt es ein sogenanntes Betriebsverfassungsgesetz, das die Mitbestimmung gesetzlich regelt. Das Betriebsverfassungsgesetz legt genau fest, wie viele Vertreter der Arbeiter und Angestellten in die Betriebs- und Personalräte gewählt werden dürfen (dies hängt von der Größe der Firma ab) und bei welchen Entscheidungen diese Vertreter gefragt werden müssen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.