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Messenger-Dienste | bpb.de

Messenger-Dienste

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M gelb (© Stefan Eling)

Kleine Texte, Bilder und Videos verschicken

Einen Messenger-Dienst haben wahrscheinlich viele von euch schon einmal benutzt. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich Programme wie unter anderem WhatsApp, Snapchat oder Facebook Messenger, Threema oder Signal. In der Computer-Welt werden diese Programme auch als „Kurznachrichtendienste“ bezeichnet. Man kann mit ihnen kleine Texte, Bilder und Videos verschicken, und das sogar in Echtzeit. Das heißt, die Nachricht kommt innerhalb eines Sekundenbruchteils oder weniger Sekunden beim Empfänger an.

Messenger-Dienste kann man auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem Computer installieren und damit Nachrichten an Familienangehörige, Freund/innen und Bekannte verschicken. Bei den meisten Messengern kann man auch gleich sehen, ob derjenige oder diejenige, an die man gerade eine Nachricht geschrieben hat, gerade online ist und sich die Nachricht auch schon angeschaut hat.

Achtung: Die eigenen Daten sind wertvoll!

Viele Menschen, junge und alte, finden es gut, dass man so schnell rund um die Welt Informationen und Bilder mit anderen Menschen teilen kann. Außerdem sind die Dienste fast immer kostenlos. Ist also alles kein Problem? Keineswegs! Bei diesen Diensten werden oft personenbezogene Daten von den Herstellern gesammelt: eure Namen, euer Alter, die E-Mail-Adresse und sogar eure Kontakte, also auch die Daten eurer Freunde. Bei einigen Messenger-Diensten wie WhatsApp werden die Nachrichten verschlüsselt, bei manchen wie dem Facebook Messenger kann der Anbieter auch die geschriebenen Nachrichten mitlesen. Es gibt auch Messenger-Dienste, die auf Datensammlung verzichten. Das ist zum Beispiel das kostenpflichtige Programm Threema, das auch keine Werbung zeigt. Wusstest du eigentlich, dass WhatsApp zu Facebook gehört?

Datenschutz

Weil personenbezogene Daten missbraucht werden können, sollen Kinder und Jugendliche davor geschützt werden, ihre Daten einfach weiterzugeben. Die Datenschutzgrundverordnung hat festgeschrieben, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Person erlaubt ist. Eine solche Zustimmung kann erst ab einem Alter von 16 Jahren gegeben werden. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte dazu ihre Einwilligung geben. Deswegen gibt es bei den Messenger-Diensten Altersgrenzen für die Nutzung. Manche Dienste darf man erst mit 16 Jahren nutzen (WhatsApp, Youtube). Bei anderen ist die Altersgrenze auf 13 Jahre festgelegt (Instagram, Snapchat, Facebook, Twitter). Dann müssen aber die Eltern einer Nutzung zustimmen. In jedem Fall ist es sinnvoll, dass ihr gemeinsam mit euren Eltern darüber sprecht, ob und wie diese Messenger-Dienste genutzt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten