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Magistrat | bpb.de

Magistrat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon M blau (© Stefan Eling)

Verwaltung der Gemeinde

Den Gemeindevorstand, also die Regierung einer Stadt, bezeichnet man in manchen Teilen Deutschlands als "Magistrat". Das Wort „Magistrat“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Amt“ oder „Behörde“. Der Magistrat ist für die Verwaltung der Gemeinde zuständig und muss die Beschlüsse des Gemeinderates, also des Stadtparlaments, ausführen.

Bürgermeister und Beigeordnete

Der Magistrat besteht aus einem hauptamtlichen Bürgermeister (in größeren Städten heißt er "Oberbürgermeister") und den sogenannten Beigeordneten. Diese sind für bestimmte Sachgebiete wie die Schulen, den Straßenbau oder die Finanzen zuständig. Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gewählt.

Ehrenamt und Hauptamt

Es gibt Beigeordnete, die ehrenamtlich tätig sind. Sie erhalten also keinen Lohn für ihre Tätigkeit. Weil aber einige Aufgaben in einer Stadt besonders viel Arbeit machen, gibt es auch Beigeordnete, die hauptamtlich tätig sind. Das heißt, dass sie für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten