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Lynchjustiz | bpb.de

Lynchjustiz

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon L grau (© Stefan Eling)

Streng verboten

Jemand hat angeblich oder tatsächlich eine Straftat begangen. Wenn er ohne Gerichtsurteil misshandelt oder gar getötet wird, spricht man von „lynchen“. Wenn eine aufgebrachte Menge jemanden lyncht, spricht man von "Lynchjustiz". In einem Rechtsstaat ist Lynchjustiz streng verboten. Über die Frage, wie eine Straftat beurteilt wird, entscheidet alleine ein Gerichtsverfahren. Dort wird auch festgelegt, ob und wie der Angeklagte bestraft wird. Denn es kann immer sein, dass Dinge, die scheinbar ganz klar und eindeutig sind, bei näherer Betrachtung ganz anders aussehen.

Herkunft des Begriffs

Die Herkunft des Begriffes "Lynchjustiz" ist nicht genau geklärt. Es gibt Vermutungen, wonach der Namensgeber des Wortes der Richter John Lynch war. Er lebte Ende des 17. Jahrhunderts im amerikanischen Bundesstaat North Carolina. Es könnte aber auch ein Richter mit Namen Charles Lynch gewesen sein, der bis 1782 in Virginia sein Amt ausübte.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten