Begriff aus der Finanzwelt
Wenn jemand etwas verkauft, was er noch gar nicht hat, ist das ein „Leerverkauf“. Es ist ein Begriff aus der Finanz- und Bankenwelt, bei dem es um sehr risikoreiche Geschäfte geht. Zum Beispiel macht ein Aktienhändler einem Geschäftspartner die Zusage, ihm an einem zukünftigen Termin eine bestimmte Anzahl Aktien zu einem festen Preis zu verkaufen. Da solche Geschäfte sehr riskant sind und sogar reiche Banken ruinieren können, sind sie in der EU verboten.
Beispiel für ein Leergeschäft
In 20 Tagen sollen 1000 Aktien zu je 50 Euro verkauft werden. Doch zum Zeitpunkt seines Versprechens besitzt der Verkäufer diese Aktien noch gar nicht. Er hofft, dass eine Aktie an der Börse in 20 Tagen weniger als 50 Euro kostet. Kurz vor dem Termin, an dem der Verkäufer die Aktie haben muss, um sie verkaufen zu können, kauft er die Aktien an der Börse. Wenn er richtig spekuliert hat, ist die Aktie inzwischen billiger geworfen. Sie kostet jetzt vielleicht nur noch 40 Euro. Den Unterschied zwischen dem, was er für die Aktien ausgeben muss – in unserem Fall 40.000 Euro (nämlich 1000 Aktien zu je 40 Euro) - und dem, was er aufgrund des zuvor abgemachten Preises vom Käufer bekommt – in unserem Fall 50.000 Euro - steckt der Verkäufer als Gewinn ein. In unserem Beispiel hat der Verkäufer richtig spekuliert und durch den Leerverkauf 10.000 Euro verdient. Wenn aber der Preis, der an der Börse für die Aktie bezahlt werden muss, nach 20 Tagen gestiegen ist, beispielsweise auf 60 Euro pro Aktie, muss der Verkäufer die Aktien zu diesem höheren Preis kaufen, um sein Verkaufsversprechen halten zu können. In diesem Fall hat er 10.000 Euro verloren, weil er für die Aktien deutlich mehr Geld ausgeben muss, als er dann vom Käufer bekommt.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.