Parlament eines Bundeslandes
"Landtag" nennt man das Parlament eines Bundeslandes. Seine Aufgaben ähneln denen des Deutschen Bundestages. Sie beschränken sich aber auf das jeweilige Bundesland, also zum Beispiel auf Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Landtage kontrollieren die Arbeit der Landesregierung und beschließen Gesetze. In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente "Bürgerschaft", in Berlin nennt sich das Landesparlament "Abgeordnetenhaus".
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.