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Landfriedensbruch | bpb.de

Landfriedensbruch

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon L orange (© Stefan Eling)

Beteiligung an Gewalttätigkeit

Diese Straftat begehen Menschen, die bei einer Demonstration Steine auf Polizisten werfen, Schaufenster einschlagen, parkende Autos beschädigen oder sonstige Gewalttaten begehen. Von "Landfriedensbruch" spricht man auch, wenn jemand versucht, durch Reden, Parolen, Gesten oder auch Lieder eine Menschenmenge zur Gewalt gegen Personen oder Sachen zu verleiten.

Strafbar

Landfriedensbruch kann, wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Wenn ich mich in einer Demonstration befinde, deren Teilnehmer gewalttätig werden, ich selber aber friedlich bleibe und mich von den Krawallen fernhalte, kann ich nicht wegen Landfriedensbruch bestraft werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten