Verhältniswahlrecht
Eine Parteiliste wird erstellt, wenn es ein Wahlsystem mit einem Verhältniswahlrecht gibt. Beim Verhältniswahlrecht werden nach der Wahl alle Stimmen zusammengezählt, die für jede Partei abgegeben wurden. Dann wird ausgerechnet, mit wie vielen Abgeordneten jede Partei im Parlament vertreten ist. (Man sagt auch: Es wird berechnet, wie viele Sitze jeder Partei im Parlament zustehen). Dazu ein Beispiel: Insgesamt sollen 100 Abgeordnete ins Parlament kommen. Die Partei A hat 30 Prozent der Stimmen, die Partei B hat 45 Prozent und die Partei C hat 25 Prozent erhalten. Dann wird die Partei A 30, die Partei B 45 und die Partei C 25 Abgeordnete ins Parlament schicken.
Listen werden vor Wahlen erstellt
Die Wählerinnen und Wähler sollen schon bei der Wahl wissen, wen die Parteien ins Parlament schicken wollen. Deswegen legt in Deutschland jede Partei vor der Bundestagswahl und vor Landtagswahlen in einer Liste fest, wer für diese Partei nach der Wahl im Parlament als Abgeordnete/-r arbeiten soll. Diese Parteiliste benennt in einer festgelegten Reihenfolge die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Sitz im Parlament bewerben. Bei den Bundestagswahlen erstellt jede Partei für jedes Bundesland eine eigene Liste, das ist die sogenannte Landesliste.
Listenplatz
Nach der Bundestagswahl werden alle Stimmen ausgezählt. Das Ergebnis bei den Zweitstimmen legt fest, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag entsenden kann. Zuerst werden diejenigen als Abgeordnete in den Bundestag einziehen, die als Direktkandidaten gewählt wurden. Aber Achtung: Wenn einer Partei über die Zweitstimmen weniger Abgeordnete zustehen als sie Direktmandate gewonnen hat, dann werden nicht alle direkt gewählten Kandidaten auch Abgeordnete werden. Wer dann nicht in den Bundestag einziehen kann, wird nach einem bestimmten Verfahren berechnet. Stehen einer Partei über die Zweitstimmen mehr Abgeordnete zu als sie Direktmandate gewonnen hat, werden neben den gewählten Direktkandidaten die weiteren Abgeordneten entlang der Parteilisten bestimmt. Da ist es dann wichtig, auf welcher Stelle der Liste jemand steht. Je weiter oben auf der Liste eine Person steht, desto besser sind ihre Chancen, über die Landesliste ins Parlament zu kommen. Wer als Direktkandidat/-in bei der Wahl nicht gewinnt, kann also, wenn er oder sie einen guten Listenplatz hat, vielleicht über die Landesliste doch noch ein Bundestagsmandat erhalten.
Genaue Regeln für die Liste
Weil die Liste also darüber mitbestimmt, wer später Abgeordnete/-r wird, gibt es genaue Regeln, wie eine solche Liste erstellt wird. Wer sich für die Landesliste bewirbt, muss bei einer Mitgliederversammlung der Partei oder einer Versammlung von gewählten Parteivertreter/-innen geheim gewählt werden. Außerdem muss die Liste vor der Wahl veröffentlicht werden und niemand darf sie einfach verändern. In der Regel ist es so, dass der oder die beliebteste oder bekannteste Politiker/-in auf Platz eins der Landesliste gewählt wird.
Reserveliste
Wenn nach der Wahl die Abgeordneten feststehen, verlieren die Landeslisten keineswegs an Bedeutung. Die Landesliste wird wieder wichtig, wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete vorzeitig aus dem Parlament ausscheidet. Dann dient die Landesliste als "Reserveliste". Derjenige, der ausscheidet, wird bis zur nächsten Wahl durch einen Nachrücker oder eine Nachrückerin von der Reserveliste ersetzt. Das ist zumeist die Person, die ganz oben auf der Reserveliste steht.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.