Verhältniswahlrecht
Eine Parteiliste wird erstellt, wenn es ein Wahlsystem mit einem Verhältniswahlrecht gibt. Beim Verhältniswahlrecht werden nach der Wahl alle Stimmen zusammengezählt, die für jede Partei abgegeben wurden. Dann wird ausgerechnet, mit wie vielen Abgeordneten jede Partei im Parlament vertreten ist. (Man sagt auch: Es wird berechnet, wie viele Sitze jeder Partei im Parlament zustehen). Dazu ein Beispiel: Insgesamt sollen 100 Abgeordnete ins Parlament kommen. Die Partei A hat 30 Prozent der Stimmen, die Partei B hat 45 Prozent und die Partei C hat 25 Prozent erhalten. Dann wird die Partei A 30, die Partei B 45 und die Partei C 25 Abgeordnete ins Parlament schicken.
Listen werden vor Wahlen erstellt
Die Wähler sollen schon bei der Wahl wissen, wen die Parteien ins Parlament schicken wollen. Deswegen legt in Deutschland jede Partei vor der Bundestagswahl und vor Landtagswahlen in einer Liste fest, wer für diese Partei nach der Wahl im Parlament als Abgeordneter arbeiten soll. Diese Parteiliste benennt in einer festgelegten Reihenfolge die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Sitz im Parlament bewerben. Bei den Bundestagswahlen erstellt jede Partei für jedes Bundesland eine eigene Liste, das ist die sogenannte Landesliste.
Listenplatz
Die Frage, wer auf welchem Listenplatz steht, kann darüber entscheiden, wer in den Bundestag kommt und wer nicht. Wieso? Die meisten Bundestagsabgeordneten kandidieren in einem Wahlkreis als Direktkandidat für eine Partei. Wer als Direktkandidat die meisten Stimmen gewinnt, wird auf jeden Fall Abgeordneter im Bundestag. Wer aber als Direktkandidat gegen einen anderen Kandidaten verliert, kann vielleicht über die Parteiliste ein Bundestagsmandat erhalten. Und da ist es dann wichtig, auf welcher Stelle der Liste jemand steht. Je weiter oben auf der Liste ein Kandidat steht, desto besser sind seine Chancen, über die Landesliste ins Parlament zu kommen.
Genaue Regeln
Weil die Liste also darüber mitbestimmt, wer später Abgeordneter wird, gibt es genaue Regeln, wie eine solche Liste erstellt wird. Wer sich für die Landesliste bewirbt, muss bei einer Mitgliederversammlung der Partei oder einer Versammlung von gewählten Parteivertreter/-innen geheim gewählt werden. Außerdem muss die Liste vor der Wahl veröffentlicht werden und niemand darf sie einfach verändern. In der Regel ist es so, dass der oder die beliebteste oder bekannteste Politiker/-in auf Platz eins der Landesliste gewählt wird.
Reserveliste
Nach Auszählung aller Wählerstimmen wird die Zahl aller Abgeordneten berechnet, die für eine Partei in das Parlament kommen. Entlang der Parteilisten werden die Abgeordneten bestimmt. Danach verliert die Landesliste keineswegs an Bedeutung. Sie wird wieder wichtig, wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete vorzeitig aus dem Parlament ausscheidet. Dann dient die Landesliste als "Reserveliste". Derjenige, der ausscheidet, wird bis zur nächsten Wahl durch einen Nachrücker oder eine Nachrückerin von der Reserveliste ersetzt. Das ist zumeist derjenige, der ganz oben auf der Reserveliste steht.
Deutsches Wahlsystem ist Mischsystem
Das deutsche Wahlsystem ist ein Mischsystem aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Es gibt (nach dem Mehrheitswahlrecht) Abgeordnete, die in ihrem Wahlkreis direkt ins Parlament gewählt werden. Aber es gibt bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen (nach dem Verhältniswahlrecht) auch Abgeordnete, die über die Landeslisten ins Parlament kommen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.