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Kämmerer/in | bpb.de

Kämmerer/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K gelb (© Stefan Eling)

Verwaltung der Finanzen

In Städten und Gemeinden gibt es viele Aufgaben, die erledigt werden müssen. Dazu gehört auch die Verwaltung der Finanzen der Gemeinde. Die Leiterin oder der Leiter der Finanzverwaltung heißt in fünf deutschen Bundesländern „Kämmerer" beziehungsweise "Kämmerin“.

Aufgaben

Eine wichtige Aufgabe des Kämmerers oder der Kämmerin ist es, den jährlichen Haushaltsplan der Gemeinde zu erstellen. Das ist die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben in einer Gemeinde. In dem Plan wird vermerkt, mit welchen Finanzen man rechnet, was eingeplant ist (das nennt man "Soll"). Und es wird vermerkt, was tatsächlich eingenommen wurde und dann für bestimmte Zwecke auch ausgegeben werden konnte (das nennt man das "Ist"). Zu den weiteren Aufgaben des Kämmerers gehört, dass er bestimmte Abgaben der Bürger/innen festsetzen muss. Das betrifft zum Beispiel die Gewerbesteuer, die Grund- und Hundesteuer und andere Abgaben.

Herkunft des Begriffs

Der Begriff „Kämmerer“ geht auf das lateinische Wort „camerarius“ zurück. Das war im Mittelalter an Fürstenhöfen und in Klöstern der Verwalter der Camera, der Schatzkammer.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten