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Kriegsverbrechen | bpb.de

Kriegsverbrechen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. (© AP Photos)

Kriegsrecht und Kriegsverbrechen

Im Kriegsrecht ist vorgeschrieben, wie sich die Krieg führenden Staaten zu verhalten haben. Es ist zum Beispiel verboten, die Zivilbevölkerung grausam zu behandeln oder Soldaten, die sich ergeben, zu töten. Wer das dennoch tut, begeht ein Kriegsverbrechen und kann vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden. Auch Plünderungen sind nicht erlaubt. Plündern bedeutet, dass fremde Geschäfte und Wohnungen einfach leer geräumt werden oder Kunstschätze, die dem besetzten Staat gehören, gestohlen werden. Weiterhin ist es auch verboten, besetzte Gebiete Interner Link: wirtschaftlich auszubeuten. Wenn man Fabriken, in denen keine Waffen, sondern Lebensmittel hergestellt werden, zerstört oder auseinandernimmt und woanders wieder aufbaut, ist das eine wirtschaftliche Ausbeutung.

Zwangsarbeit und Völkermord

Es dürfen auch keine Menschen, die nicht dem eigenen Staat angehören, gezwungen werden, für die Besetzer zu arbeiten (als Zwangsarbeiter). Eines der schlimmsten Verbrechen, die in einem Krieg geschehen können, ist der Völkermord. Das ist die Vernichtung eines ganzen Volkes oder einer Volksgruppe durch die Sieger.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten