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Kompetenz | bpb.de

Kompetenz

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K grau (© Stefan Eling)

Fähigkeit und Zuständigkeit

Dieser Begriff stammt von dem lateinischen Wort "competere" ("zusammentreffen") ab und bedeutet "Fähigkeit", "Eignung", "Zuständigkeit". Wie ihr wisst, dürft ihr eure Zeugnisse nicht selbst unterschreiben. Dazu fehlt euch die Kompetenz. In diesem Fall ist nicht nur eure fehlende Eignung, sondern auch die fehlende Zuständigkeit gemeint. Aber sicherlich besitzt ihr in anderen Bereichen Kompetenzen, zum Beispiel die Fähigkeit, einen Computer einzurichten oder ein Fahrrad zu reparieren.

Fachkompetenz

Fachkompetenz benötigt man, um einen Beruf ausüben zu können. Zum Beispiel darf nicht jeder Arzt operieren. Er muss die besondere Fähigkeit und die Zuständigkeit hierfür nachweisen. Doch selbst wenn jemand den Nachweis durch Zeugnisse erbringen kann, kann es trotzdem passieren, dass er sein Fach nicht gut beherrscht und schwerwiegende Fehler macht. Das nennt man "Inkompetenz".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten