Gemeindeparlament
In Deutschland gibt es verschiedene Parlamente. Der Bundestag entscheidet, was für ganz Deutschland gelten soll. Die Landesparlamente entscheiden, was in den jeweiligen Bundesländern gelten soll. Und dann gibt es auch Parlamente in den Landkreisen und Gemeinden (ein anderer Begriff ist „Kommunen“). Diese Volksvertretungen - man sagt auch "kommunales Parlamente" - sind der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag.
Aufgaben
Die kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen die örtlichen Aufgaben. Sie entscheiden, wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht. Sie beschließen, wo Schulen und Kindergärten gebaut werden, wie der Nahverkehr organisiert werden kann und vieles andere.
Wahl der Gemeindeparlamente
Die Kommunalvertretungen werden gewählt. Diese Wahl erfolgt nach den demokratischen Wahlgrundsätzen - sie ist also frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Einzelheiten der Kommunalwahlen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern für Kommunalwahlen
In einigen Bundesländern dürfen schon Wähler und Wählerinnen ab 16 Jahren wählen gehen.
Die Fünfprozentklausel muss nicht in allen Bundesländern bei der Kommunalwahl angewandt werden.
Es sind auch freie Wählergruppen zugelassen, die nicht als Parteien gelten. (Dies ist bei Bundestags- und Landtagswahlen nicht möglich.)
Bei Kommunalwahlen können auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Ländern mitwählen und auch selbst als Kandidaten antreten.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.