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Kirchensteuer | bpb.de

Kirchensteuer

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Der Kirchturm der Wittenberger Schlosskirche. (© dpa)

Geld für wichtige Aufgaben

Die katholische und die evangelische Kirche erheben in Deutschland von ihren Mitgliedern eine Steuer. Mit diesem Geld werden die Aufgaben der Kirchen finanziert. Das umfasst auch die vielen Aufgaben, die die Kirchen für die Gesellschaft übernehmen. Dazu gehören die Arbeit in Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen, die Fürsorge für Arme und Bedürftige oder auch die Hilfe für Menschen in den Entwicklungsländern.

Pflichtzahlung

Die Kirchensteuer müssen alle Kirchenmitglieder bezahlen. Sie wird in Deutschland von den Finanzämtern eingezogen. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt zwischen acht und zehn Prozent von der Einkommenssteuer oder der Lohnsteuer (das ist je nach Bundesland verschieden). Die Kirchenleitung kann in Ausnahmefällen diesen Beitrag ermäßigen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten