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Kinderheim / Jugendheim (Heimerziehung) | bpb.de

Kinderheim / Jugendheim (Heimerziehung)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K grün (© Stefan Eling)

Gemeinsam mit anderen wohnen

Wenn heutzutage Kinder oder Jugendliche in einem Heim leben, dann wohnen sie zumeist in einer größeren Wohnung. Etwa acht Kinder und Jugendliche leben dort in einer Gruppe zusammen mit Erziehern oder Sozialpädagogen. Manche Heime bestehen aus mehreren Häusern mit zentraler Küche, Speisesaal und Wäscherei. Es wird versucht, für die Heimbewohner familienähnliche Gruppen zu schaffen.

Verschiedene Wohnformen

Eine andere Form der Heimerziehung ist das „betreute Jugendwohnen“. Da kümmern sich Erzieher um meist ältere Jugendliche, die Schwierigkeiten mit der Eingewöhnung in die Gesellschaft haben. Es gibt auch Mütter, die mit ihren Kindern zusammenwohnen und dabei betreut werden. Das nennt man dann "Mutter-Kind-Heim". In manchen Städten gibt es auch sogenannte Kurzzeitunterbringung: Kinder und Eltern werden, wenn sie schwere Probleme miteinander haben, einige Tage oder auch Wochen getrennt und es wird versucht, eine Lösung zu finden, damit das gemeinsame Wohnen wieder erträglich wird. Die Heimerziehung wird durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Die Jugendämter beraten Eltern und Kinder.

"Geschlossene Unterbringung"

Früher verstand man unter „Heimerziehung“ so etwas ähnliches wie eine geschlossene Anstalt, in der Kinder und Jugendliche zum Schutze der Gesellschaft wie in einem Gefängnis untergebracht waren. Heute allerdings gibt es in Deutschland nur noch rund 150 Plätze in einer solchen „geschlossenen Unterbringung“. Sie kann auch nur mit richterlicher Genehmigung und bei strafrechtlichen Schwierigkeiten der Jugendlichen erfolgen oder wenn die Jugendlichen sich oder andere gefährden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten