Platzhalter Lexikon K grün (© Stefan Eling)
Gemeinsam mit anderen wohnen
Wenn heutzutage Kinder oder Jugendliche in einem Heim leben, dann wohnen sie zumeist in einer größeren Wohnung. Kinder und Jugendliche leben dort in Gruppen zusammen mit Erziehern, Erzieherinnen oder Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Manche Heime bestehen aus mehreren Häusern mit zentraler Küche, Speisesaal und Wäscherei. Es wird versucht, für die Heimbewohner/-innen familienähnliche Gruppen zu schaffen.
Verschiedene Wohnformen
Eine andere Form der Heimerziehung ist das „betreute Jugendwohnen“. Da kümmern sich Erzieher/-innen um meist ältere Jugendliche, die Schwierigkeiten mit der Eingewöhnung in die Gesellschaft haben. Es gibt auch Mütter, die mit ihren Kindern zusammenwohnen und dabei betreut werden. Das nennt man dann "Mutter-Kind-Heim". In manchen Städten gibt es auch sogenannte Kurzzeitunterbringung: Kinder und Eltern werden, wenn sie schwere Probleme miteinander haben, einige Tage oder auch Wochen getrennt und es wird versucht, eine Lösung zu finden, damit das gemeinsame Wohnen wieder möglich ist. Die Heimerziehung wird durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Die Jugendämter beraten Eltern und Kinder.
"Geschlossene Unterbringung"
Früher verstand man unter „Heimerziehung“ so etwas ähnliches wie eine geschlossene Anstalt, in der Kinder und Jugendliche zum Schutze der Gesellschaft wie in einem Gefängnis untergebracht waren. Auch heute gibt es in Deutschland für Jugendliche bei bestimmten Voraussetzungen eine „geschlossene Unterbringung“. Sie kann nur mit richterlicher Genehmigung und bei strafrechtlichen Schwierigkeiten der Jugendlichen erfolgen oder wenn die Jugendlichen sich oder andere gefährden.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.