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Kinderhandel | bpb.de

Kinderhandel

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eine Aktion am UNICEF-Tag gegen Kinderhandel 2004 in Freiburg. (© dpa - Fotoreport)

Kinderhandel ist verboten

Bereits im Jahre 1921 wurde ein internationales Abkommen geschlossen, das Kinderhandel unter Strafe stellt. In Deutschland wird der Handel mit Kindern mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. Wenn also zum Beispiel jemand sein Kind für andere arbeiten lässt, um damit Geld zu verdienen, macht er sich strafbar.

Großes Problem in armen Ländern

In manchen besonders armen Ländern ist Kinderhandel ein großes Problem. Kriminelle Menschenhändler bieten Eltern in afrikanischen oder südamerikanischen Ländern, die in bitterer Armut leben, Geld für ihre Kinder. Aus großer Geldnot und weil die Menschenhändler den Eltern erzählen, dass sie für eine bessere Zukunft der Kinder sorgen, verkaufen sie die Kinder. Die Menschenhändler schaffen sie in ein anderes Land, wo sie weit weg von ihrer Heimat auf Plantagen oder in Fabriken arbeiten müssen. Viele Kinder sehen ihre Familien niemals wieder. Andere Kinder werden an Paare, die selber keine Kinder bekommen können, zur Adoption verkauft.

Kampf gegen Kinderhandel

Insgesamt, so sagt eine Statistik, werden pro Jahr etwa 1,3 Million Kinder in aller Welt verkauft. Hilfsorganisationen setzen sich dafür ein, dass der Kinderhandel in der Welt noch schärfer verfolgt und bestraft wird. Außerdem soll den Menschen in den armen Ländern geholfen werden, damit sie ihre Kinder besser versorgen können und nicht gezwungen sind, sie wegzugeben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten