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Katastrophenfall | bpb.de

Katastrophenfall

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Feuerwehrleute bei einer Katastrophenschutzübung für einen Chemieunfall. (© picture-alliance/augenklick)

Katastrophe

Als Katastrophe bezeichnet man ein Ereignis, bei dem das Leben oder die Gesundheit von vielen Menschen gefährdet sind. Dann muss der Staat tätig werden. Er muss mit den Mitteln des Katastrophenschutzes alles unternehmen, um die Gefahr abzuwenden. Vor dem Einsatz weitreichender Maßnahmen muss der Staat prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Katastrophe handelt.

Situation in Deutschland

In Deutschland sind die Bundesländer dafür zuständig, den Katastrophenfall festzustellen und den Katastrophenschutz durchzuführen. Wenn es zum Beispiel ein bedrohliches Hochwasser gibt oder ein Unfall in einer Chemiefirma passiert ist, können die Bundesländer für einen Teil des Landes oder auch für das ganze Bundesland den Katastrophenfall auszurufen. Dann werden alle Behörden und Organisationen aktiv, die am Katastrophenschutz mitwirken. Wie der Katastrophenschutz dann genau aussieht, hängt von der Katastrophe ab. Entweder gibt es Erfahrungen, wie in solchen Fällen gehandelt werden muss. Oder - bei neuartigen Gefahren - besprechen Expertinnen und Experten gemeinsam mit dem Katastrophenschutz des Bundeslandes, wie eine aussichtsreiche Gefahrenabwehr aussehen sollte.

Feuerwehrleute helfen während des Hochwassers in Bayern 2005. (© picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Verantwortlich für den Katastrophenschutz

In Deutschland gibt es Behörden für den Katastrophenschutz. Auf Ebene der Kreise und Städte tragen die Landräte und Oberbürgermeister die Verantwortung, im Bundesland ist der Ministerpräsident der oberste Verantwortliche. Wenn die Katastrophe besonders schwer ist oder mehrere Bundesländer betroffen sind, kann der Bund Katastrophenhilfe leisten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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