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Jugendschutz | bpb.de

Jugendschutz

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Alkoholverbot ist eine wichtige Vorschrift des Jugendschutzes. (© dpa - Report)

Sorge für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben noch nicht so viele Erfahrungen gesammelt, um jede Bedrohung und Gefahr zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Die Erziehungsberechtigten, das sind zumeist die Eltern, müssen dafür sorgen, dass ihren Kindern kein Unrecht geschieht, und dass ihnen kein Schaden zugefügt wird. Und auch der Staat sorgt durch Maßnahmen des Jugendschutzes dafür, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Freigeschaltet werden dürfen die Automaten nur, wenn sichergestellt ist, dass der Spieler kein Jugendlicher mehr ist. (© picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB)

Kinder und Jugendliche schützen

Das oberste Ziel des Jugendschutzes ist, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche sich gut entwickeln können und in ihrer Entwicklung nicht gefährdet werden. Was allerdings eine gute Entwicklung bedroht und was den Kindern und Jugendlichen schadet, soll verhindert werden. Dazu gibt es eine Reihe von Gesetzen. Das bekannteste Gesetz zum Schutz vor Gefahren ist das Jugendschutzgesetz, das viele Vorschriften umfasst. So ist es beispielsweise verboten, Tabak und Alkohol an Jugendliche zu verkaufen. Jugendliche dürfen auch keine Spielhallen besuchen. Erwachsene, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können bestraft werden. Jugendliche, die ein Unrecht getan haben, sind durch Gesetzt davor geschützt, wie Erwachsene bestraft zu werden. Auch die Jugendämter handeln im Sinne des Jugendschutzes, wenn sie zum Beispiel für Kinder, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können, Pflegefamilien finden.

Blick in die Geschichte

Der Gedanke, dass der Staat Jugendliche besonders schützen muss, entstand vor fast 200 Jahren zu Beginn des industriellen Zeitalters. Damals mussten viele Kinder und Jugendliche in Fabriken hart arbeiten. Sie erlitten oftmals Schäden in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. So entstand die Idee, die Jugend vor diesen Gefahren besonders zu schützen und es wurden die ersten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erlassen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten