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Jugendamt | bpb.de

Jugendamt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration Jugendamt (© Stefan Eling)

Aufgaben eines Jugendamtes

Ein Jugendamt gibt es in allen Städten und Landkreisen. Es ist eine Behörde, die für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Das Jugendamt kümmert sich, wenn es in der Familie große Probleme gibt, die ohne Hilfe von außen nicht gelöst werden können. Wenn Pflegekinder in einer Familie leben, ist das Jugendamt Ansprechpartner. Es berät. wenn es um Heimerziehung geht und es kümmert sich um Hilfsangebote für Mütter und Kinder. Wenn es nötig ist, kann das Jugendamt zum Wohl des Kindes eingreifen.

Aufsichtspflicht

Die Jugendämter haben auch die Aufsicht über private Tagesstätten, Kindergärten und Horte.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten