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Immunität | bpb.de

Immunität

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Immunität (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Das Wort "Immunität" kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet, dass Abgeordnete eines Parlaments, in Deutschland also zum Beispiel des Deutschen Bundestages, nicht von der Polizei und den Interner Link: Gerichten verfolgt werden können.

Wieso gibt es Immunität?

Warum ist das bei den Volksvertretern so, wo doch alle anderen Bürgerinnen und Bürger von Polizei und Staatsanwalt verfolgt werden, wenn sie etwas angestellt haben? Das Grundgesetz gibt die Begründung: Das Parlament muss immer arbeiten und funktionieren können. Wenn seine Mitglieder aber ohne Weiteres verhaftet würden, wäre es in seiner Arbeit behindert. Das heißt aber nicht, dass die Abgeordneten machen können, was sie wollen.

Ende der Immunität

Wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt und festgenommen wird, dann ist der Schutz durch die Immunität aufgehoben und der Täter kann wie jeder andere Bürger seine Strafe bekommen. Aber auch das Parlament kann die Immunität eines seiner Mitglieder aufheben, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Im Übrigen gilt diese Freiheit vor Strafverfolgung nur so lange für den Abgeordneten, wie er gewählt ist.

Diplomaten

Auch Interner Link: Diplomaten im Ausland genießen im Gastland Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Sie können nicht nach den Interner Link: Gesetzen des Gastlandes verurteilt werden.

Andere Bedeutung von "Immunität"

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass es in der Medizin ebenfalls den Begriff "Immunität" gibt. Es ist die Fähigkeit des Organismus, sich gegen schädliche Stoffe – Krankheitserreger, Gifte – zur Wehr zu setzen. Durch Impfungen kann der Körper vor bestimmten Krankheiten geschützt werden. Man sagt dann: Jemand ist immun.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten