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Hochverrat | bpb.de

Hochverrat

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon H orange (© Stefan Eling)

Schweres Verbrechen

Jemand, der mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt die Bundesrepublik Deutschland zerstören will, begeht Hochverrat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich jemand an Kriegshandlungen gegen sein Land beteiligt oder mitmacht, wenn die rechtmäßige Regierung abgesetzt werden soll. Hochverrat ist ein schweres Verbrechen. Es kann mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren oder mehr bestraft werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten