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Handwerksordnung | bpb.de

Handwerksordnung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Handwerksordnung (© Stefan Eling)

Viele Handwerksberufe

Die meisten Bürger haben ziemlich oft mit einem Handwerker zu tun. Das kann eine Friseurin oder ein Installateur sein, ein Optiker oder eine Automechanikerin. Oder es ist eine Bäckerin oder ein Fotograf oder jemand mit einem der zahlreichen anderen Handwerksberufe, die es in Deutschland gibt. Das Handwerk ist nach der Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland.

Man muss sich an die Regeln halten

Fast alle Handwerksberufe, die es gibt, sind in der Handwerksordnung festgelegt. Darin ist genau vorgeschrieben, wer einen anerkannten Betrieb führen darf, und dass in der Regel nur Handwerkerinnen und Handwerker mit einer Meisterprüfung Lehrlinge ausbilden dürfen.

Handwerkskammern

Lehrwerkstatt für Metall- und Elektroberufe. Am Amboss wird das traditionelle Handwerk des Schmiedens gelernt (© picture-alliance/JOKER)

Die Handwerkskammern vertreten die Interessen der Handwerker in der Öffentlichkeit. Außerdem regeln sie zum Beispiel die Berufsausbildung der Handwerker oder schlichten bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden. Sie führen auch die sogenannten Handwerksrollen.

EU-weit anerkannt

Die in den Handwerksrollen aufgeführten Betriebe werden nicht nur zuhause, sondern in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. Das heißt, ein Handwerksmeister in Deutschland kann mit seinem Betrieb auch in den anderen EU-Staaten Aufträge ausführen.

Auch umgekehrt können Handwerker aus anderen EU-Staaten hier in Deutschland arbeiten, auch wenn sie nicht die in Deutschland übliche Ausbildung haben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten