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Haager Abkommen | bpb.de

Haager Abkommen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

In der niederländischen Stadt Den Haag wurde vor mehr als 100 Jahren das Haager Abkommen vereinbart. (© picture-alliance / ANP XTRA)

Kriegsrecht

Das Haager Abkommen ist ein Vertrag zwischen vielen Staaten, in denen genau festgelegt ist, welche Regeln im Kriegsfall von den Staaten zu beachten sind. Es ist also ein Teil des Kriegsrechts. Das Abkommen besteht aus mehreren völkerrechtlichen Verträgen. Es ist nach der Stadt Den Haag, dem Regierungssitz der Niederlande, benannt, weil es dort abgeschlossen wurde.

Inhalte der Verträge

Die ersten Verträge, die „Haager Landkriegsordnung“ genannt wurden, stammen von 1899 und 1907. Später wurden sie durch weitere Bestimmungen ergänzt. Vereinbart wurde zum Beispiel, dass Waffen, die nur den Zweck haben, so viele Menschen wie möglich zu töten (zum Beispiel mit Giftgas), im Krieg nicht eingesetzt werden dürfen. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass Interner Link: Kulturgüter geschützt werden müssen. Im Krieg dürfen also Denkmäler oder Kunstschätze nicht gezielt zerstört werden. Es wird auch beschrieben, wie man Kriegsgefangene zu behandeln hat. Hierzu gibt es aber noch besondere Verträge, die in der sogenannten Genfer Konvention zusammengefasst sind.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten