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Grundbuch | bpb.de

Grundbuch

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Im Grundbuchamt werden im Archiv viele Akten aufbewahrt. (© picture alliance / ZB)

Verzeichnis aller Grundstücke

Wenn jemand ein Haus bauen oder kaufen will, ist ein Blick in das Grundbuch der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet, sinnvoll. Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis aller Grundstücke mit den Häusern und Wohnungen eines Bezirks. Für jedes Grundstück ist ein so genanntes Grundbuchblatt angelegt. Darauf sind alle Angaben verzeichnet, die für Häuser und Grundstücke wichtig sind. Das sind unter anderem die Lage und Größe, die Eigentumsverhältnisse oder auch die Anzahl der Wohnungen in einem Haus.

Wichtige Informationen

Über das Grundbuch kann der Kaufinteressent feststellen, ob ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung einer Person gehört oder ob mehrere Personen Eigentümer sind. Es könnte auch sein, dass sich der Vorbesitzer Geld geliehen hat und sein Haus als Sicherheit, zum Beispiel für einen Bankkredit („Hypothek“), eingesetzt hat. Auch das ist im Grundbuch eingetragen. Wenn dies ein Käufer nicht weiß, könnte er nach dem Kauf Probleme bekommen.

Nicht jeder darf ins Grundbuch schauen

In Deutschland ist die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch nur Personen gestattet, die dazu ausdrücklich berechtigt sind. Das sind Notare und Behörden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten