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Grenze | bpb.de

Grenze

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Grenze (© Stefan Eling)

Gedachte Linie zwischen Gebieten

Die Grenze ist eine gedachte Linie zwischen zwei Gebieten. Solche Gebiete können Grundstücke, Städte, Dörfer und Staaten sein. Bei Staaten handelt es sich bei dieser Linie um eine Staatsgrenze zwischen zwei benachbarten Ländern. Oft muss man an Grenzen seinen Pass vorzeigen oder Zoll bezahlen. Manchmal verläuft die Grenze entlang natürlicher Trennlinien, wie es Flüsse und Gebirge sind. Zwischen Deutschland und Frankreich ist es zum Beispiel ein Stück des Rheines. Grenzzeichen oder bestimmte Markierungen zeigen an, wo die Grenze verläuft. Man darf sie nicht heimlich überschreiten oder unerlaubte Waren von einem Land in ein anderes transportieren.

Grenzen in der Europäischen Union

Zwischen den Staaten der Europäischen Union ist das Überschreiten der Grenzen inzwischen ziemlich einfach. Grenzkontrollen sind selten geworden. Man kann leicht von einem Land in ein anderes reisen, ohne an einem Schlagbaum aufgehalten zu werden. So heißen die farbigen Schranken, die an Straßen für Reisende in ein anderes Land geöffnet oder geschlossen werden können und so den Weg freigeben oder versperren. Schlagbäume seht ihr auch bei der Ein- und Ausfahrt von Tiefgaragen. Damit ist die "Bezahlgrenze" zwischen innen und außen angezeigt.
Ihr könnt sicher noch mehr Beispiele für wirkliche oder gedachte Grenzen finden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten