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Generation / Generationenvertrag | bpb.de

Generation / Generationenvertrag

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Generationenvertrag (© Stefan Eling)

Was ist eine Generation?

Die Bezeichnung "Generation" kommt aus dem Lateinischen und meint alle Menschen, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts geboren wurden. Der Abstand zwischen den Generationen ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen den Geburtsjahren von Großeltern, Eltern und Kindern. Nehmen wir an, das wären 25 Jahre. Die Großeltern sind dann die ältere Generation (50 Jahre älter als ihr), ihnen folgt die Generation eurer Eltern (25 Jahre älter als ihr). Ihr und alle mit euch Gleichaltrigen seid die nächste oder die jüngste Generation. Eure Kinder bilden dann 25 Jahre nach eurer Geburt wieder die nächste Generation und immer so weiter. Eine Gesellschaft setzt sich aus mehreren Generationen, also Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kindern zusammen.

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist kein echter Vertrag, den alle Menschen unterschrieben haben. Er ist vielmehr eine Idee, ein Grundprinzip, das auf folgende Weise funktioniert: Der Teil der Bevölkerung, der arbeitet, also die jüngere Generation, kommt für die ältere Generation auf, die nicht mehr arbeitet. Das gilt ganz allgemein: Die Jüngeren kümmern sich um die Älteren, wenn die nicht mehr für sich selbst sorgen können - schließlich haben sich die Eltern ja auch um ihre Kinder gekümmert, als die noch klein und hilfsbedürftig waren. Mit der Rentenversicherung gibt es aber auch eine gesetzliche Regelung, mit der dieser "Vertrag" direkt umgesetzt wird. Das funktioniert so: Die arbeitende Generation zahlt Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden aber nicht einfach gespart und an jeden Einzahler später, wenn er selber Rentner ist, wieder ausgezahlt. Dieses Geld dient vielmehr dazu, dass damit die Rente der älteren Generation, die früher selbst auch in die Versicherung eingezahlt hat, bezahlt wird. Und wenn die jetzt Arbeitenden im Ruhestand sind, so werden sie nach diesem Generationenvertrag ihre Rente aus den Beiträgen erhalten, die ihre Kinder, wenn sie arbeiten, in die Rentenversicherung einzahlen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten