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Gefängnis | bpb.de

Gefängnis

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Häftling in seiner Gefängniszelle. (© picture-alliance / ZB)

Gefängnisstrafe

Jemand ist von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er an einem Einbruch oder einem Banküberfall beteiligt war. Er hatte also gegen ein Gesetz verstoßen. Der Täter kommt für eine bestimmte Zeit in ein Gefängnis, um dort seine Strafe zu verbüßen. Ein Gefängnis besteht oft aus mehreren Gebäuden, die von hohen Mauern umgeben sind. Die Fenster sind vergittert, die Ein- und Ausgänge werden besonders gesichert und bewacht.

Leben im Gefängnis

Es gibt Gefängnisse für Männer, Frauen und Jugendliche. Für die Häftlinge, die im Gefängnis eingesperrt sind und dort ihre Strafe "absitzen", wie es in der Umgangssprache heißt, ist der Tagesablauf genau eingeteilt in Freizeit und Arbeit. Manche können im Gefängnis auch einen Beruf erlernen. Wenn sich Häftlinge gut benehmen, kann ihnen ein Teil ihrer Strafe erlassen werden. Die Häftlinge sollen nach Verbüßung ihrer Strafe möglichst wieder ein normales Leben führen können. Die amtliche Bezeichnung für ein Gefängnis ist "Justizvollzugsanstalt" oder "Strafvollzugsanstalt".

Die Justizvollzugsanstalt in München-Stadelheim. (© picture-alliance / ZB)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten