Was ist Freiheit?
Vereinfacht kann man sagen: Wenn kein Zwang da ist, herrscht Freiheit. Wenn man selbst bestimmen kann, was man tut, ist man frei. Freiheit gehört zu den Grund- und Menschenrechten und zu jeder modernen Demokratie. Aber völlige Freiheit ist damit nicht gemeint. Meine Freiheit darf die Freiheit der anderen Menschen nicht einschränken. So steht es auch in unserem Grundgesetz, das man auch „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ nennt.
Freiheit - früher nur für wenige Menschen
In der Vergangenheit gab es ganz unterschiedliche Auffassungen von Freiheit. So waren zum Beispiel in der Antike (etwa 800 vor Christus bis 500 nach Christus) nur die städtischen Bürger und die Herrscher frei und nur sie hatten entsprechende Rechte. Die Mehrheit der Bevölkerung hatte wenige oder gar keine Rechte. Viele Menschen waren Sklaven und gehörten anderen Menschen. Auch später im Mittelalter gab es ganz verschiedene Stufen von Freiheit. Freiheit war damals nicht in einem Gesetz festgeschrieben. Sie war in der Regel davon abhängig, in welcher Stellung die Menschen lebten. Menschen, die Macht, Einfluss und Reichtum hatten, konnten mehr Freiheit genießen als arme Menschen.
Freiheit von der Verfassung zugesichert
In der amerikanischen Verfassung von 1787 wurde die Freiheit aller Menschen zum ersten Mal als Verfassungsgrundsatz festgeschrieben. Zwei Jahre später lautete die Parole der Französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Damals wurden die Grundlagen für das gelegt, was wir heute unter Freiheit verstehen: Es ist die Freiheit zur freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.
Grenzen der Freiheit
Begrenzt wird die Freiheit des Einzelnen allerdings durch die Rechtsvorschriften, an die sich jeder halten muss. Die eigene Freiheit endet also spätestens dort, wo die Freiheit anderer geschützt werden muss.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.