Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Folter | bpb.de

Folter

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Eine Demonstration gegen Folter in Mexiko, organisiert von Amnesty International in Berlin. (© dpa)

Informationen erzwingen

Foltern bedeutet, einen Menschen mit Absicht so lange zu quälen, bis er Informationen preisgibt. Manchmal soll derjenige ein Geständnis über eine Tat ablegen, die er tatsächlich oder nur angeblich begangen hat.

Folter im Mittelalter

In Deutschland war das Foltern im späten Mittelalter erlaubt, um aus Verdächtigen die vermeintliche Wahrheit herauszupressen. Unter den grausamen Qualen durch Feuer, durch Daumenschrauben, auf der Streckbank und durch viele andere unmenschliche Methoden und Foltergeräte gestanden die Gefangenen meist alles, was die Folterknechte von ihnen wissen wollten. Auch noch bei den sogenannten Hexenprozessen im 16. und 17. Jahrhundert wurden diese furchtbaren Verhörmethoden eingesetzt.

Folter ist verboten

Heute ist Folter weltweit verboten. So steht es in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Artikel 5) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). In Deutschland steht im Grundgesetz (Artikel 104), dass Foltern verboten ist.

Für Menschenrechte einsetzen

Trotz aller Verbote werden auf der ganzen Welt aber immer wieder Gefangene auf grausame Weise gequält. Dies zeigt, dass ein Gesetz alleine nicht ausreicht, um Folter abzuschaffen. Jeder Einzelne ist dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten und Verletzungen der Menschenrechte anzuprangern, auch wenn sie am anderen Ende der Welt geschehen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten