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Ferienjob | bpb.de

Ferienjob

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Ferienjob am Blumenstand. (© picture-alliance/JOKER)

Etwas dazuverdienen

Manche von euch werden sicher schon kleine Jobs in den Ferien gehabt haben, um das Taschengeld aufzubessern oder sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen.

Regeln für Ferienjobs

Bei Ferienjobs gibt es feste Regeln, die man beachten muss. Diese Regeln findet man im Jugendarbeitsschutzgesetz.

  • Die Beschäftigung von Kindern ist in Deutschland verboten ist. Kinder sind laut Gesetz alle Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, aber nur mit Einschränkungen. Zum Beispiel muss die Arbeitszeit von Jugendlichen zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen.

  • Jugendliche müssen regelmäßig Pausen bei der Arbeit machen. Dazu gibt es genaue Vorschriften.

Ausnahmen von den Regeln

Für zeitlich begrenzte Ferienjobs zum Beispiel als Zeitungsausträgerin oder Aushilfe in Gaststätten, Bäckereien oder bei Konzerten oder Open-Air-Festivals gelten für Schülerinnen und Schüler einige Ausnahmen von den Regeln des Arbeitsschutzrechts, denn diese Jobs lassen sich nicht immer innerhalb der genannten Zeiten erledigen. Die Regeln des allgemeinen Jugendschutzes müssen aber trotzdem beachtet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausüben dürfen, welche ihre Gesundheit gefährden könnten. Wenn der zeitweilige Job für die Jugendlichen nicht länger als 50 Tage in einem Jahr dauert, müssen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten