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Fahndungsliste | bpb.de

Fahndungsliste

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Mit einem Fahndungsplakat sucht das Bundeskriminalamt (BKA) nach einem flüchtigen mutmaßlichen Bombenleger. (© dpa)

Suche nach Verbrechern

Auf Fahndungslisten stehen Personen oder Sachen, nach denen gesucht, also gefahndet wird. Die Polizei erstellt solche Listen. Darauf stehen Namen und oft auch Bilder von Verbrechern, geflohenen Strafgefangenen oder Personen, die man als Terroristen verdächtigt. Diese Listen werden in den Polizeidienststellen des Landes ausgehängt. Die Beamten, aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger werden aufgefordert, nach diesen Gesuchten Ausschau zu halten. Es gibt auch Fahndungslisten für Diebesgut, zum Beispiel Schmuck und wertvolle Kunstgegenstände wie Gemälde oder Plastiken.

Auf einer Internetseite des Bundeskriminalamtes wird nach Personen gefahndet. (© picture alliance/Silas Stein/dpa)

Internationale Polizeiarbeit

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit tauschen die Polizeibehörden verschiedener Länder auch Fahndungslisten untereinander aus. Ein gesuchter Verbrecher kann in einem anderen Land nicht vor der Verhaftung sicher sein. Besonders wichtig sind Fahndungslisten zur internationalen Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten