Wahlzettel mit Erststimme und Zweitstimme
Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Erststimme gibt man für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin ab. Das ist auf der linken Spalte des Wahlzettels. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Dazu macht man in der rechten Spalte ein Kreuzchen.
Erststimme für Direktkandidaten und Direktkandidatin
Mit seiner Erststimme wählt man eine der Personen, deren Namen auf der linken Spalte des Wahlzettels aufgeführt sind. Dort stehen die Kandidaten, die sich im Wahlkreis direkt um einen Sitz im Bundestag bewerben. Wer von den Direktkandidaten und Direktkandidatinnen die Mehrzahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält, bekommt in der Regel einen Sitz im Deutschen Bundestag. Es kann aber ausnahmsweise sein, dass das Ergebnis der Zweitstimmen, die für eine Partei abgegeben wurden, dazu führt, dass ein Direktkandidat, der die Mehrheit der Erststimmen in seinem Wahlkreis gewonnen hat, trotzdem nicht ins Parlament einzieht.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.