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Entnazifizierung | bpb.de

Entnazifizierung

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1946. (© picture-alliance / AP-images)

Zeit des Nationalsozialismus

In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland von 1933 bis 1945 wurden zahlreiche Organisationen in der Verwaltung, bei der Polizei, in der Rechtsprechung, dem Bildungswesen, in der Wirtschaft und Kultur von den Nationalsozialisten übernommen. Alle wichtigen Stellen wurden von Parteimitgliedern besetzt, die dafür sorgten, dass im Sinne der Machthaber gehandelt wurde.

Bestrafung der Täter

Die Siegermächte wollten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, dass alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen möglichst schnell aufgelöst wurden. Dazu führten sie die sogenannte Entnazifizierung durch. Der Nationalsozialismus sollte im öffentlichen Leben ausgeschaltet werden und frühere aktive Nationalsozialisten sollten bestraft werden. Zur Entnazifizierung gehörten zum Beispiel die Kriegsverbrecherprozesse. Die wichtigsten dieser Kriegsverbrecherprozesse waren die „Nürnberger Prozesse“, bei denen führende Politiker des nationalsozialistischen Regimes angeklagt und verurteilt wurden. In der Sowjetischen Besatzungszone, aus der 1949 die DDR entstand, wurde die Entnazifierung bereits 1948 für beendet erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1949 mit ihrer Gründung die Verantwortung für die Entnazifizierung auf ihrem Staatsgebiet übernommen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten