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Einigungsvertrag | bpb.de

Einigungsvertrag

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde am 23. September 1990 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (linke Seite) sowie den Bundesminister/innen (rechte Seite) unterzeichnet. (© picture alliance/AP Images)

Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und DDR

Nach dem Fall der Berliner Mauer im Herbst 1989 und dem Zusammenbruch der DDR stand der Einheit Deutschlands nichts mehr im Wege. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erarbeiteten 1990 den "Einigungsvertrag". Der wichtigste Inhalt war die Auflösung der DDR und der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Festgelegt wurde auch, dass Berlin die Hauptstadt wird.

Tag der Deutschen Einheit

Der Vertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft, ist also seit diesem Tag gültig. Das Grundgesetz der Bundesrepublik gilt seitdem für ganz Deutschland. Der 3. Oktober ist nun der deutsche Nationalfeiertag. Man nennt diesen Tag „Tag der Deutschen Einheit“.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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