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Einbürgerung | bpb.de

Einbürgerung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein kleiner Junge mit einen Zettel mit dem Eid auf die Verfassung. Bei der Einbürgerungsfeier in Bayern sprechen die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger diesen Text. (© dpa)

Deutsche Staatsbürger werden

Ausländer, die bei uns leben, und Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben (Staatenlose), können die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Dies nennt man "Einbürgerung" oder "Naturalisation". Wer eingebürgert werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Davon können wir nur einige nennen.

Anspruch auf Einbürgerung

Der oder die Antragsteller/in muss in der Regel mindestens acht Jahre in Deutschland leben. Er oder sie muss für sich sorgen können und keine Straftat begangen haben. Die Person muss, wie es heißt, ihre Unbescholtenheit nachweisen.

Kinder von Ausländern

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland wohnt. Menschen aus osteuropäischen oder östlichen Ländern, die nachweisen können, dass sie deutsche Vorfahren haben, können ebenfalls eingebürgert werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten