Einheitliche Regeln der EU
Jeder der 27 Staaten der Europäischen Union (EU) hat seine eigene Rechtsordnung. Diese Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen unterschiedlich. Aber in der EU braucht man auch Regeln und Gesetze, die von allen EU-Ländern anerkannt und beachtet werden.
EU-Recht bricht nationales Recht
Die Mitgliedsstaaten der EU sind vertraglich verpflichtet, die Gesetze der EU zu beachten. Durch diese Gesetze wird zum Beispiel der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten geregelt oder auch wie die Arbeit der EU-Kommission und anderer EU-Organisationen erfolgen soll. Wenn in einem Mitgliedsstaat Regeln gelten, die dem EU-Recht entgegen stehen, so muss dieser Mitgliedsstaat seine Regeln und Gesetze dem EU-Recht anpassen. In der Rechtswissenschaft heißt das: Europäisches Recht bricht nationales Recht. Wenn es Streitigkeiten darüber gibt, wie das EU-Recht auszulegen ist, dann entscheidet der Europäische Gerichtshof. Seine Entscheidungen und Verordnungen sind für alle Mitgliedsländer verbindlich.
Achtung, mögliches Missverständnis! EU-Recht und Europarecht
Die Gesetze, die in der EU gelten, nennt man "EU-Recht" oder "Recht der Europäischen Union" oder auch "Unionsrecht". Manchmal spricht man von "Europarecht", wenn man das EU-Recht meint. Doch das ist missverständlich. Denn als "Europarecht" bezeichnet man auch die rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen Organisationen getroffen werden, die nicht zur EU, wohl aber zu Europa gehören. So sind beispielsweise die Regelungen des Europarats europäisches Recht, nicht aber EU-Recht.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.