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EU: Europäischer Rechnungshof | bpb.de

EU: Europäischer Rechnungshof

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Der Europäische Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg. (© picture alliance / dpa)

Aufgaben

Der Europäische Rechnungshof ist eine Einrichtung der Europäischen Union (EU). Er ist für die gemeinsame Kasse der EU zuständig. Er prüft, ob bei den Einnahmen und Ausgaben alles rechtmäßig verläuft. Das Geld, das jeder EU-Mitgliedsstaat einzahlt, muss für eine wirtschaftliche Haushaltsführung verwendet werden. Das heißt, es soll möglichst viel Nutzen erreicht werden mit dem geringstmöglichen Aufwand. Verschwendung von Geldern und überflüssige Projekte müssen vermieden werden.

Berichte des Rechnungshofs

Jedes Jahr berichtet der Rechnungshof, ob bei der Haushaltsführung der EU alle Regeln beachtet wurden. Man kann in den Berichten lesen, ob die Beiträge der EU-Mitglieder sinnvoll eingesetzt wurden. Es steht dort zum Beispiel, ob das Geld für wichtigen Straßen- und Schienenbau oder für den Umweltschutz ausgegeben wurde. Wenn es bei Dienststellen der Europäischen Union Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Gelder gab, steht auch das im Bericht des Europäischen Rechnungshofs.

Unabhängige Kontrolle

Der Rechnungshof arbeitet unabhängig. Er unterstützt das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union bei der Kontrolle des gesamten Haushalts der EU. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einer Person im Rechnungshof vertreten. Der Rat der EU ernennt die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes für die Dauer von sechs Jahren. Der Rechnungshof wurde 1975 eingerichtet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten