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EU: Europäischer Rat | bpb.de

EU: Europäischer Rat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Hier tagt der Europäische Rat in Brüssel. (© picture alliance / ZUMA Press)

Wichtigste politische Entscheidungen

Der Europäische Rat ist die Institution der EU, die die wichtigsten politischen Entscheidungen in der EU trifft. Zum Rat gehören alle Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Staaten, die zur EU gehören, sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission und der Hohe Vertreter der EU für Außenpolitik und Sicherheitspolitik. Der Rat hat einen Präsidenten oder eine Präsidentin, der oder die vom Rat selbst für zweieinhalb Jahre gewählt wird.

Regelmäßige Treffen

Normalerweise tritt der Rat vier Mal im Jahr zusammen. Das sind sogenannte Gipfeltreffen. Über die meisten Entscheidungen versucht man sich gemeinsam zu einigen. Dann verhandeln die Teilnehmenden lange miteinander, um einen gemeinsamen Konsens zu finden. Manchmal aber, wenn man sich nicht einigen kann, wird abgestimmt. Dann haben nur die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen eine Stimme. In der Regel gilt dann das, was die Mehrheit entschieden hat.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten