Bekenntnis zur deutschen Einheit
"Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland". Das ist die erste Zeile der Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Die Hymne wird bei staatlichen Anlässen gesungen sowie bei Sportereignissen, an denen deutsche Nationalmannschaften beteiligt sind. Wenn deutsche Sportlerinnen und Sportler bei internationalen Wettkämpfen gewonnen haben, dann wird ihnen zur Ehre ebenfalls diese Hymne gespielt. Der Text "Einigkeit und Recht und Freiheit" steht übrigens auch auf dem Rand der deutschen 2-Euro-Münzen.
Herkunft der Hymne
Der Verfasser der deutschen Nationalhymne ist August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Er schrieb das "Lied der Deutschen" 1841 auf der Insel Helgoland zu einer Melodie von Joseph Haydn. Nach dem Ersten Weltkrieg entschied der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, dass das Lied zur deutschen Nationalhymne werden solle. Seit 1952 ist die dritte Strophe des Liedes Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.