Gleichheit vor dem Gesetz
Vor dem Gesetz, so fordert es unser Grundgesetz, sind alle Bürger und Bürgerinnen gleich. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines Menschen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand aus einer armen oder reichen Familie stammt, ob er oder sie aus dem Norden oder Süden oder einem anderen Landesteil kommt.
Für alle die gleichen Chancen
Alle Bürger sollen deshalb die gleichen Chancen bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Sie sollen so gefördert werden, wie sie es von ihren persönlichen Voraussetzungen her benötigen. Die Forderung von gleichen Chancen bedeutet auch, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht viel verdienen, dadurch keine Nachteile haben sollen.
Es gibt noch viel zu tun
Leider gibt es noch nicht überall echte Chancengleichheit. Häufig hängt der Schulerfolg von Kindern auch mit der Situation in ihrem Elternhaus zusammen. Manche Menschen haben bessere Chancen im Leben als andere, weil sie wichtige und einflussreiche Personen kennen, die ihnen helfen. In vielen Bereichen bemühen sich Politikerinnen und Politiker darum, dass Chancengleichheit verwirklicht wird.
Eine sehr alte Forderung
Chancengleichheit wurde bereits in der Aufklärung am Ende des 17. Jahrhunderts gefordert. Sie findet sich in der Allgemeinen Erklärung der UNO und den Grundrechtstexten der Verfassungen der westlichen Demokratien.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.