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Bürgermeister/in | bpb.de

Bürgermeister/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Kinder und Jugendliche spielen in einem Jugendzentrum in Köln Tischfussball. Die Sorge für die jungen Einwohner/innen der Gemeinde gehört zu den Aufgaben des Bürgermeisters. (© ZB - Special)

Leitung der Gemeinde

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet eine Gemeinde. Er oder sie wird für eine bestimmte Zeit gewählt und übt dieses Amt meistens hauptamtlich, hin und wieder auch ehrenamtlich aus.

Aufgaben

Eine wichtige Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Gemeinde zu leiten. Der Bürgermeister berät und entscheidet mit, ob zum Beispiel ein neues Jugendzentrum gebaut oder Geld für eine Sportanlage ausgegeben wird. Vor allem aber vertreten die Bürgermeister/innen ihre Gemeinden nach außen. Deswegen sind sie auch hin und wieder in der Zeitung zu sehen, wenn sie zum Beispiel Besuchergruppen empfangen, die sich in das Goldene Buch der Stadt eintragen. In manchen Städten und Gemeinden leitet der Bürgermeister auch den Gemeinderat oder den Stadtrat. Je nachdem, in welchem Bundesland die Gemeinde ist, leitet der Bürgermeister auch die Verwaltung.

Gemeindeordnung

Alle Aufgaben und Abläufe in einer Stadt oder Gemeinde finden nach bestimmten Regeln statt. Diese Regeln sind in der Gemeindeordnung (manchmal sagt man auch Gemeindeverfassung) festgelegt. Die Bundesländer entscheiden in Deutschland, was in den Gemeindeordnungen steht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten