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Bundeswahlleiter/-in | bpb.de

Bundeswahlleiter/-in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Stimmzettel für die Bundestagswahl, vom Bundeswahlleiter geprüft. (© Stefan Eling)

Aufgaben der Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin bereitet die Wahlen zum Deutschen Bundestag vor. Sie sorgt außerdem dafür, dass sie rechtmäßig durchgeführt werden. Bei ihrer Arbeit unterstützen sie die Landeswahlleiter/-innen und auch die Leiter/-innen der Wahlkreise und Wahlbezirke. Die Bundeswahlleiterin prüft vor der Wahl, ob die Parteien, die sich zur Wahl stellen, auch die Voraussetzungen erfüllen, die das Parteiengesetz vorschreibt. Wenn die Wahl vorbei ist, verkündet die Bundeswahlleiterin nach der Stimmenauszählung das amtliche Endergebnis der Wahl. Auch bei der Wahl des Europäischen Parlaments muss die Bundeswahlleiterin dafür sorgen, dass die Wahl der deutschen Abgeordneten rechtmäßig verläuft.

Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes

Die Bundeswahlleiterin wird von der Interner Link: Bundesministerin des Innern ernannt. Nach einer langen Tradition ist es die Präsidentin/der Präsident des Statistischen Bundesamtes, die in das Amt der Bundeswahlleiterin berufen wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.

Fussnoten