Erster Mann im Staat
Der Bundespräsident ist der erste Mann im Staat. Bisher gab es in Deutschland nur Männer in diesem Amt. Vielleicht wird auch einmal eine Frau dieses Amt bekleiden. Kein Gesetz spricht dagegen.
Wahl durch die Bundesversammlung
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen. Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Oft ist der Bundespräsident im Fernsehen zu sehen, wenn er andere Staatsoberhäupter empfängt oder selber Staatsbesuche macht. Darin liegt eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Gesetze gelten ohne seine Unterschrift nicht. Zur Arbeit des Bundespräsidenten gehört auch die Ernennung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Minister und Ministerinnen. Der Bundespräsident hat ein besonderes Recht: Er kann Gefangene begnadigen.
Deutsche Bundespräsidenten seit 1949:
Theodor Heuss | 1949-1959 |
Heinrich Lübke | 1959-1969 |
Gustav Heinemann | 1969-1974 |
Walter Scheel | 1974-1979 |
Karl Carstens | 1979-1984 |
Richard von Weizsäcker | 1984-1994 |
Roman Herzog | 1994-1999 |
Johannes Rau | 1999-2004 |
Horst Köhler | 2004-2010 |
Christian Wulff | 2010-2012 |
Joachim Gauck | 2012-2017 |
Frank-Walter Steinmeier | seit 19. März 2017 |
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.