Wählen, auch wenn man nicht ins Wahllokal kann
Wenn jemand am Wahltag verreist oder krank ist, dann kann er nicht im Wahllokal seine Stimmel abgeben. Trotzdem kann die Person wählen. Sie beantragt beim Wahlamt der Stadt, dass die Unterlagen zugesendet werden oder holt sie dort persönlich ab.
Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen zur Briefwahl enthalten den Stimmzettel, auf dem die Wählerin oder der Wähler ankreuzt, wem oder welcher Partei sie oder er seine oder ihre Stimme gibt. Der Stimmzettel muss dann in einem verschlossenen Umschlag ins Wahlamt geschickt oder gebracht werden. Auf jeden Fall muss der Umschlag vor Schließung der Wahllokale im Wahlamt sein. Am Wahlabend werden die Umschläge der Briefwähler geöffnet und die Stimmen zusammen mit den Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden, ausgezählt.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.