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Betriebsrat | bpb.de

Betriebsrat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Betriebsversammlung in einer Produktionshalle der Firma VW in Emden. Der Betriebsrat hat die Beschäftigten zu der Versammlung eingeladen. (© picture alliance / dpa)

Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb

Eine Klasse oder eine Schule kann sich eine Vertretung wählen, die berechtigt ist, im Namen aller zu sprechen. Die Beschäftigten eines privaten Betriebes oder Unternehmens können sich ebenfalls eine Vertretung wählen, den Betriebsrat. Der Betriebsrat nimmt gegenüber der Firmenleitung die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahr. Das entspricht dem Gedanken der Mitbestimmung.

Aufgaben

Der Betriebsrat kann zum Beispiel die Vorschriften zur Unfallverhütung überwachen. Oder er kann Beschwerden von Arbeiterinnen und Arbeitern entgegennehmen und sie an die Verantwortlichen weiterleiten. Bei Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird der Betriebsrat gehört. Er kann auch mitbestimmen, wann die Arbeitszeiten beginnen und enden, wann Pausen und wann Urlaub genommen wird.

Gesetzliche Regelung

Im Betriebsverfassungsgesetz sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates geregelt. Die Vertretung der Arbeitnehmer in einem staatlichen Betrieb, etwa einem Ministerium oder einer Stadtverwaltung, wird Personalrat genannt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten