Ziemlich frech
Ein Polizist hält einen Autofahrer an und verpasst ihm ein Bußgeld wegen Überschreitung der Geschwindigkeit. Es waren zwar nur einige Kilometer zuviel, aber der Beamte bleibt hart. Keine Entschuldigung oder Ausrede nützt, schließlich gehen dem Fahrer die Nerven durch. Er nennt den Polizisten einen „Räuber und Betrüger“, der wohl nichts Besseres zu tun habe als abzukassieren. Gleich darauf tut dem Autofahrer die Sache leid.
Wer beleidigt, muss mit Strafe rechnen
Der Fahrer denkt, dass das eine Beamtenbeleidigung war, die ihm teuer zu stehen kommt. Es stimmt, dass er einen Beamten im Dienst beleidigt hat. Diese Beamtenbeleidigung wird aber nicht anders bestraft als die Beleidigung eines „normalen“ Mitbürgers oder einer Mitbürgerin. Aber das kann teuer werden. Die Schimpfwörter „Räuber und Betrüger“ können durchaus einige Hundert Euro Strafe kosten.
Unterschied zu einer "normalen" Beleidigung
Doch einen Unterschied gibt es, ob ein "normaler Mitbürger" oder ein Beamter oder eine Beamtin beleidigt wurde: Eine Strafanzeige gegen den Täter kann auch der Vorgesetzte des Beamten stellen. In den anderen Fällen erstattet der Beleidigte die Anzeige gegen den Beleidiger selber.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.