Entscheidung in der Schule
Ihr habt es vielleicht schon erlebt: in der Klasse sind heftige Diskussionen im Gange. Es werden Zettel verteilt. Darauf stehen mehrere Ziele für den nächsten Klassenausflug. Jeder soll mit Kreuzchen abstimmen, wohin er oder sie reisen möchte. Hier sehen wir ein Beispiel von direkter Demokratie: die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst ganz direkt über ihre Ziele und Interessen. Alle Schüler/-innen bilden die Basis (das heißt "Ausgangslage") und die Mehrheit entscheidet in einer Wahl über das Ausflugsziel. Solche Formen der direkten Demokratie (oder auch "Basisdemokratie") findet man auch in Vereinen, Verbänden oder Bürgerinitiativen.
In der Politik
Auf politischer Ebene gibt es in Deutschland diese Form der Demokratie nur in Ausnahmefällen. In den meisten Fällen entscheiden gewählte Abgeordnete in den Stadt-, Regional- und Landesparlamenten oder im Bundestag stellvertretend für das Volk. Ausnahmen bilden Volksbegehren oder Volksentscheide, die aber nur unter sehr engen Voraussetzungen stattfinden können. Einen Volksentscheid gab es beispielsweise in Bayern, wo die Bevölkerung direkt über ein neues Nichtraucherschutzgesetz abstimmte oder in Hamburg, wo direkt über eine Schulreform entschieden wurde.
Nur in Ausnahmefällen
Immer wieder wird in Deutschland von verschiedenen Seiten mehr direkte Demokratie eingefordert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht solche basisdemokratischen Vorgänge aber nur in Ausnahmefällen vor. Ein Argument dafür lautet: Viele Fragen, über die der Bundestag entscheidet, sind sehr kompliziert. Deshalb ist Basisdemokratie in der großen Politik nicht sinnvoll. Die Menschen würden dann entscheiden, ohne wirklich alle Konsequenzen ihrer Wahl abzusehen. Auf der Ebene Bundesländer finden immer wieder basisdemokratische Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern statt.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.