Nach Deutschland emigriert
"Aussiedler" oder "Spätaussiedler" nennt man Deutsche, die seit 1950 aus den damals kommunistischen Staaten Ost- und Mitteleuropas in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Ihre Vorfahren waren einst aus Deutschland in diese östlichen Gebiete ausgewandert.
Gleiche Rechte wie alle anderen Deutschen
In unserem Grundgesetz steht, dass diesen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zusteht. Die Aussiedler haben die gleichen Rechte wie alle anderen Deutschen auch. Seit Anfang der 1950er Jahre sind etwa 4,5 Millionen Menschen als Aussiedler nach Deutschland gekommen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.